Nachdem gestern einige Länder ja bereits vorgeprescht sind, blieb unserer “Bundes-Obrigkeit” heute nicht viel mehr übrig, als die Lockerungen der Corona-Maßnahmen weitgehend den Ländern zu überlassen. Allerdings – da setzte sich unsere geliebte Sonnenkönigin mal wieder gnadenlos durch – mit einer Art Notbremse, mit der beim Überschreiten gewisser Zahlen sofort wieder die Rücknahme der Lockerungen verbindlich geregelt ist.
Um das auch an dieser Stelle nochmal klar deutlich zu machen: Dass was so euphemistisch “Lockerungen” genannt wird, ist in Wahrheit die nur leicht abgeschwächte Beibehaltung der Einschränkung elementarer Grundrechte! Nicht die Lockerungen müssen begründet werden und ihre Berechtigung belegen, sondern jegliche Einschränkung von Grundrechten müsste tagtäglich neu haarklein und unwiderlegbar begründet werden. Müsste! In einem funktionierenden Rechtsstaat! …