Im Verfahren gegen Marine Le Pen und weitere führende Persönlichkeiten des Rassemblement National (RN) fiel in Paris das erstinstanzliche Urteil. Le Pen und acht EU-Abgeordnete wurden der Veruntreuung von Geldern des EU-Parlaments schuldig gesprochen. Das Gericht sprach auch die sofortige Unwählbarkeit aus, weshalb die Politikerin 2027 wohl nicht erneut zur Präsidentenwahl kandidieren kann.