“NS-Recht schlägt Grundgesetz Tom Lausen bemerkt, dass die Corona-Rechtsprechung auf dem nationalsozialistischen Gedanken der „Volksgesundheit” beruht. Hintergrund: Das Grundgesetz wurde in bewusster Abkehr zur NS-Ideologie geschaffen, die völkische Belange über das Wohl einzelner Menschen stellte. Nach dem Krieg verbreitete sich die Vorstellung unveräußerlicher individueller Grund- und Menschenrechte, in die der Staat nicht eingreifen dürfe.
Seit Corona relativiert die Rechtsprechung Grund- und Menschenrechte und billigt die Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Individuen. Der Nürnberger Kodex gilt nicht mehr, medizinische Experimente unter Zwang sind zurück. Das Bayerische Oberste Landesgericht etwa zitiert in seinem Maskenbeschluss vom 05.06.2023 – 206 StRR 76/23 explizit den Reichsgerichtshof (1 D 762/39 – 25.06.1940), der feststellt, dass im Nationalsozialismus „das Verhältnis zwischen der Bewertung der Belange einzelner … und der Bewertung der Volksgesundheit grundlegend verändert worden ist”. Die Geringschätzung des einzelnen Menschen zugunsten imaginierter Kollektivbedürfnisse, die in Schlagworten wie Proletariat, Volk oder Solidarität zum Ausdruck kommt, kennzeichnet Sozialismus, Nationalsozialismus und andere totalitäre Ideologien. Wir müssen diesen Tendenzen Einhalt gebieten!”