Änderung der internationalen Regelungen quasi durch die Hintertür: IHR-Änderungen beschlossen: „Pandemischer Notfall“ schon bei bloßem Verdacht

Buchstäblich in letzter Sekunde hat die Weltgesundheitsversammlung (WHA) Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR) angenommen. Künftig reicht schon der bloße Verdacht auf die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit oder eine Überlastung des Gesundheitssystems aus, um einen pandemischen Notfall auszurufen. Auch die Verwendung von zell- und genbasierten Therapien wurde festgeschrieben. Der Pandemievertrag gelangte zwar nicht zur Abstimmung, soll aber bis spätestens zur nächsten WHA-Sitzung in einem Jahr vorgelegt werden.

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